2022-08 Schulanfang – Schulrecht – Schulpflicht

Am 29. August 2022 beginnt das neue Schuljahr. Habt ihr schon gewusst, dass auch die Schulpflicht ihre Ursprünge in der Reformation hatte? – Bis dahin gab es nur Schulen für einen ausgewählten Elitekreis. Martin Luther verfasste 1524 eine Schrift mit dem Titel „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“. So gab es 1592 im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592 weltweit zum ersten Man eine regionale Schulpflicht sowohl für „Knaben“ als auch Mädchen. Diese war zunächst eher eine Absichtserklärung, weil in den nächsten 2 Jahrhunderten gerade einmal bis zu 60% der Kinder die Schule besuchten. Sachsen begann 1835 mit dem „Volksschulgesetz“ die achtjährige Schulpflicht. Die bundesweite Schulpflicht gibt es seit 1919. (Quelle: Wikipedia)

Wir wollen am Sonntag, den 28. August, 10.15 Uhr einen Schulanfangs-Gottesdienst feiern. Neben Geschenken, gemeinsamen Liedern und einem biblischen Gedanken werden wir um Gottes Segen für die Schulanfänger beten. Das Wort, das in der Bibel für Segen steht, meint „jemanden Gutes sagen“, „Gottes Gnade und Huld wünschen“ und auch „glücklich machen“. Wir beten also dafür, dass Gott den Schulanfängern Gutes tut – ihnen Freude und Gelingen in der Schule schenkt. Außerdem bitten wir bei diesem Gottesdienst Gott um seinen Segen für alle, die einen neuen Lebensabschnitt beginnen.

Übrigens beten wir täglich um Gottes Segen für alle Menschen, die uns am Herzen liegen. Gerne beten wir auch für dich und deine Anliegen. Bitte doch einen Christen darum oder sende uns eine Email an Gebet@EFG-Hammerbruecke.de, die vertraulich behandelt wird.

Text © David Seidel